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   BGH, 25.05.2021 - 5 StR 72/21   

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https://dejure.org/2021,18845
BGH, 25.05.2021 - 5 StR 72/21 (https://dejure.org/2021,18845)
BGH, Entscheidung vom 25.05.2021 - 5 StR 72/21 (https://dejure.org/2021,18845)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 2021 - 5 StR 72/21 (https://dejure.org/2021,18845)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG; § 31 BtMG
    Strafrahmenwahl bei der Verurteilung wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vertypter Milderungsgrund; Aufklärungshilfe; Prüfungsreihenfolge; Sperrwirkung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 31 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Revision wegen der Verhängung des Strafmaßes in einem Verfahren wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision wegen der Verhängung des Strafmaßes in einem Verfahren wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Revision wegen der Verhängung des Strafmaßes in einem Verfahren wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.2018 - 2 StR 1/18

    Konkurrenzen (unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln)

    Auszug aus BGH, 25.05.2021 - 5 StR 72/21
    Denn es hat nicht bedacht, dass angesichts des von ihm (rechtsfehlerfrei) abgelehnten minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG und damit nicht verbrauchten vertypten Strafmilderungsgrundes des § 31 BtMG eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht gekommen wäre, mit der Folge, dass § 29a Abs. 1 BtMG keine Sperrwirkung für die Mindeststrafe aus § 30a Abs. 3 BtMG ausgelöst hätte (BGH, Beschlüsse vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, NStZ-RR 2018, 217 f.; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167 f.).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 246/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verknüpfung zur Tateinheit durch

    Auszug aus BGH, 25.05.2021 - 5 StR 72/21
    a) Ungeachtet dessen, dass die Strafkammer unter Missachtung der gebotenen Prüfungsreihenfolge einen minder schweren Fall des § 30a Abs. 3 BtMG unter Verbrauch des vertypten Milderungsgrundes der Aufklärungshilfe nach § 31 BtMG angenommen hat, ohne vorrangig zu erörtern, ob ein solcher nicht schon aufgrund allgemeiner Strafmilderungsgründe gegeben sein könnte (BGH Beschluss vom 6. November 2019 - 2 StR 246/19, NStZ-RR 2020, 317 f.), erweist sich jedenfalls die Strafrahmenwahl mit Blick auf die vom Landgericht angenommene Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG als durchgreifend rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte

    Auszug aus BGH, 25.05.2021 - 5 StR 72/21
    Denn es hat nicht bedacht, dass angesichts des von ihm (rechtsfehlerfrei) abgelehnten minder schweren Falles nach § 29a Abs. 2 BtMG und damit nicht verbrauchten vertypten Strafmilderungsgrundes des § 31 BtMG eine Strafrahmenmilderung nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 StGB in Betracht gekommen wäre, mit der Folge, dass § 29a Abs. 1 BtMG keine Sperrwirkung für die Mindeststrafe aus § 30a Abs. 3 BtMG ausgelöst hätte (BGH, Beschlüsse vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18, NStZ-RR 2018, 217 f.; vom 5. August 2013 - 5 StR 327/13, NStZ 2014, 167 f.).
  • BGH, 22.11.2022 - 5 StR 402/22

    Zusammentreffen von Milderungsgründen bei der Verurteilung wegen Einfuhr von

    Für die zu vergleichenden Mindeststrafen gilt, da es um die Ermittlung der gerechten Strafe geht, eine konkrete Betrachtung, so dass auch jeweils vorliegende vertypte und allgemeine Strafmilderungsgründe zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 72/21; vom 25. August 2020 - 2 StR 241/20; vom 18. April 2018 - 2 StR 1/18).
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